
Paulaner Bierfässer auf Kutsche
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Stiftl KG, Sendlinger Straße 24, 80331 München (nachfolgend „Stiftl KG“, „wir“ oder „uns“) und allen Gästen sowie Kunden des Paulaner Festzelts einschließlich aller zugehörigen Außenflächen (nachfolgend „Kunde“, „Sie“ oder „Ihnen“).
- Für alle Reservierungen, Besuche, Leistungen und Vertragsverhältnisse gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 305b BGB bleibt unberührt.
- Ergänzende Vereinbarungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Stiftl KG.
2. Reservierungen
- Reservierungen sind ausschließlich tischweise für jeweils zehn Personen möglich. Weitere Plätze können nur in vollständigen Zehnerschritten gebucht werden. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden. Pro Tag ist nur eine Reservierungszeit (Mittag oder Abend) buchbar.
- Eine Reservierung setzt die Mindestabnahme von Speisen und Getränken voraus. Die jeweils gültige Mindestabnahmemenge wird während des Reservierungsprozesses und vor Vertragsabschluss angezeigt. Für die bestellten Mengen erhält der Kunde Verzehrzeichen (Bier-, Getränke- und Essenszeichen).
- Bei Buchung eines einheitlichen Menüs reduziert sich die Mindestabnahmemenge. Menüs können nur tischweise gebucht werden; Änderungen einzelner Speisen sind ausgeschlossen. Bei Gruppen ab mehr als 30 Personen empfehlen wir aus organisatorischen Gründen dringend einheitliche Menüs.
- Für jede von einer Reservierung umfasste Person fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Zusätzlich wird pro Reservierungsvorgang ein Versandkostenbetrag berechnet. Beide Kostenpositionen werden im Reservierungsprozess ausgewiesen.
- Alle Preisangaben verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Menüpreise enthalten das Bedienungsgeld; bei Verzehrzeichen fällt das Bedienungsgeld erst vor Ort an.
3. Vertragsabschluss
- Reservierungsanfragen können ausschließlich über das Online-Reservierungsportal unter www.paulanerfestzelt.de gestellt werden. Eine Registrierung ist Voraussetzung für die Nutzung.
- Die Anzeige freier Tische stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kunde gibt sein verbindliches Angebot zur Reservierung durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer vergleichbaren Formulierung ab.
- Der Vertrag kommt durch den Versand der Reservierungsbestätigung zustande. Diese steht unter folgenden Bedingungen:
a) rechtzeitiger Zahlungseingang gemäß Ziffer 3.4
b) Erteilung der Festzeltkonzession für das jeweilige Jahr - Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen vollständig beglichen werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Stiftl KG. Etwaige Bankgebühren trägt der Kunde.
- Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Frist, verliert die Reservierung automatisch ihre Wirksamkeit. Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht. Verspätete Zahlungen werden erstattet.
- Der Versand von Einlassbändern, Verzehrzeichen und sonstigen Reservierungsunterlagen erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang und ab Erteilung der Festzeltkonzession an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Mit Übergabe an den Transportdienstleister oder dem Einwurf in den Briefkasten geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung auf den Kunden über. Bei Lieferadressen außerhalb Deutschlands werden ausschließlich Einlassbänder versendet; Verzehrzeichen werden im Festbüro zur Abholung hinterlegt. Kurzfristige Reservierungen können ausschließlich im Festbüro abgeholt werden.
- Änderungswünsche nach Erhalt der Reservierungsbestätigung oder Rechnung sind ausschließlich gegen eine Aufwandsgebühr von 20,00 € netto pro Änderung möglich. Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben vor Abschluss sorgfältig zu prüfen.
- Reservierungen können auch vor Ort im Festzeltbüro während der Wiesn abgeschlossen werden. Der Rechnungsbetrag ist sofort in Bar oder mir Kartenzahlung zu entrichten.
- Bei Buchungen für Dritte müssen sämtliche relevanten Daten des tatsächlichen Vertragspartners (Name, Firma, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) vorab schriftlich mitgeteilt werden.
- Die Weitergabe einer Reservierung ist grundsätzlich untersagt. Zulässig sind ausschließlich Tausch oder Verkauf zum Originalpreis über das offizielle Tauschportal. Kommerzielle Weiterverkäufer sind ausgeschlossen.
Die Stiftl KG ist nicht verpflichtet, Reservierungsbestätigungen oder Verzehrzeichen von nicht autorisierten Dritten anzuerkennen. - Unzulässig sind insbesondere der Weiterverkauf über Online-Plattformen, soziale Netzwerke, Auktionsseiten oder an gewerbliche Wiederverkäufer. Eine private Weitergabe zum Originalpreis ist nur zulässig, wenn der neue Inhaber alle Vertragsbedingungen akzeptiert.
Bei Verstößen kann die Stiftl KG Reservierungen sperren, den Zutritt verweigern, bereits ausgehändigte Verzehrzeichen entwerten oder Kunden für bis zu fünf Jahre vom Erwerb weiterer Reservierungen ausschließen.
Bei schuldhaften Verstößen kann eine Vertragsstrafe bis zu 2.500 € verhängt werden. Zusätzlich kann die Stiftl KG die Herausgabe erzielter Mehrerlöse verlangen.
4. Leistungen der Stiftl KG
- Wir stellen die reservierten Plätze für die bestätigte Personenzahl während der reservierten Zeit zur Verfügung. Platzwünsche werden berücksichtigt, soweit möglich.
- Die Tische werden am Reservierungstag anhand des Reservierungsnamens eindeutig gekennzeichnet.
- Die Plätze werden 30 Minuten nach Beginn der Reservierungszeit freigehalten. Nach Ablauf dieser Frist kann die Stiftl KG nicht belegte Plätze anderweitig vergeben.
- Wird die gebuchte Personenzahl dauerhaft unterschritten, ist die Stiftl KG berechtigt, freie Plätze anderweitig zu nutzen oder die Gäste an zumutbare alternative Plätze umzusetzen.
- Die Stiftl KG kann Sitzplatzänderungen oder notwendige Anpassungen aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen vornehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
- Ein Anspruch auf bestimmte Tische, Tischbereiche, Tischnummern oder Platzierungen besteht nicht. Sitzplatzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden.
- Ersatzansprüche des Kunden aufgrund solcher Maßnahmen bestehen nicht.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist berechtigt, die reservierten Plätze während der Reservierungszeit zu nutzen und die erworbenen Speisen und Getränke zu konsumieren. Weitere Bestellungen sind gegen Verzehrzeichen oder Barzahlung möglich.
- Das Bedienungsgeld ist unabhängig vom Verzehrzeichenwert vor Ort zu entrichten und ist kein Trinkgeld.
- Nach Ablauf der Reservierungszeit sind die Plätze unverzüglich und vollständig zu räumen. Das Verweilen in Gängen oder Fluchtwegen ist untersagt.
- Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist verboten.
- Im gesamten Festzelt gilt absolutes Rauchverbot, einschließlich elektronischer Zigaretten, Vaping-Produkten oder sonstigen Tabak-Ersatzartikeln.
- Stehplätze in reservierten Bereichen sind aus brandschutzrechtlichen Gründen verboten. Ausschank an stehende Gäste erfolgt nicht.
- Für nicht beaufsichtigte Gegenstände übernimmt die Stiftl KG keine Haftung. Die Aufbewahrung erfolgt auf eigenes Risiko.
- Bewirtungsrechnungen sind am Reservierungstag durch Verzehrzeichen oder Barzahlung zu begleichen. Kredit- und EC-Karten werden nicht akzeptiert. Korrekturen der Rechnungsanschrift im Nachgang sind gegen Gebühr möglich.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich beim Paulaner Festzelt um einen Festzeltbetrieb mit Live-Musik, hoher Lautstärke und festtypischer Stimmung handelt. Hieraus resultierende Beschwerden oder Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Wartezeiten bei Bestellungen oder im Servicebetrieb sind aufgrund der Veranstaltungsbedingungen möglich und stellen keinen Mangel dar. Ansprüche wegen verzögerter Bedienung oder längerer Wartezeiten bestehen nicht.
6. Verzehrzeichen – Einlösung und Rückgabe
- Verzehrzeichen können ausschließlich im aufgedruckten Zeitraum im Paulaner Festzelt eingelöst werden.
- Nicht verbrauchte Verzehrzeichen können nach dem letzten Oktoberfest-Tag bis zum 31. Oktober des gleichen Jahres, jeweils montags bis donnerstags gegen Vorlage der Originalrechnung in den Wirtshäusern „Der Spöckmier“ (Rosenstraße 9, 80331 München) und „Altes Hackerhaus“ (Sendlinger Str. 14, 80331 München) eingelöst werden. Das Einlösen der Wertgutscheine ist nur durch den ursprünglichen Käufer laut Rechnungsbeleg möglich. Es gelten keine Nebenabkommen.
- Ab dem 01.11. des selben Jahres sind sämtliche Ansprüche aus nicht eingelösten Verzehrzeichen erloschen. Eine Erstattung, Gutschrift oder Verrechnung mit zukünftigen Events erfolgt nicht.
- Verzehrzeichen anderer Anbieter oder Vorjahre werden nicht akzeptiert.
7. Rücktritt durch die Stiftl KG
- Die Stiftl KG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Vertrags aufgrund von Umständen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, unmöglich oder unzumutbar wird.
- Rücktrittsgründe sind insbesondere:
a) Ausfall des Oktoberfestes
b) Höhere Gewalt
c) behördliche Verbote oder sicherheitsrelevante Anordnungen
d) massive Personalausfälle
e) technische oder organisatorische Störungen, die nicht beherrschbar sind
f) konkrete Gefährdung der Sicherheit von Gästen oder Mitarbeitern - Der Festzeltbetrieb kann gesetzlichen oder behördlichen Sicherheits-, Gesundheits- oder Hygieneregeln unterliegen. Die Stiftl KG ist berechtigt, entsprechende Maßnahmen anzuordnen und deren Einhaltung zu verlangen. Müssen Reservierungen aufgrund solcher Vorgaben reduziert oder storniert werden, werden geleistete Zahlungen anteilig für nicht erbringbare Leistungen erstattet. Gäste, die Auflagen nicht einhalten, können vom Zutritt ausgeschlossen oder aus dem Festzelt verwiesen werden, ohne Anspruch auf Erstattung.
8. Rücktritt durch den Kunden
Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn das Festzelt Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
9. Zutritt zum Festzelt
- Der Zutritt erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Gesetze, Sicherheitsbestimmungen und behördlichen Auflagen. Die Stiftl KG kann den Zutritt aus wichtigem Grund verweigern.
- Bei Reservierungen besteht ein Anspruch auf Zutritt bis 30 Minuten nach Reservierungsbeginn, sofern die Sicherheit des Festbetriebs gewährleistet ist und gültige Einlassbänder sowie Reservierungsunterlagen vorgelegt werden.
- Folgende Gegenstände sind verboten:
a) Koffer, Rucksäcke, große Taschen
b) Glasbehälter
c) Waffen oder waffenähnliche Gegenstände
d) Drogen oder verbotene Substanzen gemäß BtMG
Die Stiftl KG ist berechtigt, Einlasskontrollen und Sichtkontrollen von Taschen durchzuführen. - Bei Verlassen des Festzeltes kann aufgrund von Überfüllung ein Wiedereinlass trotz Reservierung nicht garantiert werden.
10. Hausrecht
- Die Stiftl KG übt das Hausrecht aus. Sie kann Gäste bei Verstößen gegen die AGB, Sicherheitsvorgaben oder Anweisungen des Personals jederzeit des Zeltes verweisen.
- Bei Nichtbefolgung erfolgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
- Die Stiftl KG kann Gästen mit unangemessener, störender oder dem Festcharakter widersprechender Kleidung (z. B. Kostüme für Junggesellenabschiede, Maskeraden, anstößige oder extremistische Darstellungen) den Zutritt verweigern oder sie des Festzelts verweisen.
Das Stehen oder Tanzen auf Bänken und Tischen ist untersagt. Die Weitergabe von Speisen oder Getränken an im Gang stehende Gäste ist nicht gestattet. Personen mit extremistischer Gesinnung oder entsprechenden Symbolen werden nicht eingelassen bzw. des Zeltes verwiesen. - Den Anweisungen des Sicherheitspersonals, des Ordnerdienstes sowie der Polizei ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
11. Haftung
- Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht
a) Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind,
b) eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder
c) ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. - Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
- Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.
- Für Handlungen oder Unterlassungen des Sicherheits- oder Ordnungsdienstes haftet die Stiftl KG nicht. Das Sicherheitspersonal handelt eigenverantwortlich und nicht als Erfüllungsgehilfe.
- Für Auseinandersetzungen, Streitigkeiten oder körperliche Auseinandersetzungen zwischen Gästen übernimmt die Stiftl KG keine Haftung. Schäden, die durch das Verhalten anderer Gäste entstehen, sind ausschließlich dem jeweiligen Verursacher zuzurechnen.
12. Datenschutz
- Es gilt die Datenschutzerklärung der Stiftl KG unter www.paulanerfestzelt.de/datenschutz/.
- Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt und ohne gesonderte Zustimmung veröffentlicht werden dürfen, solange kein ausdrücklicher Widerruf erfolgt.
13. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unwirksam.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als dadurch kein zwingender Schutz des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers aufgehoben wird. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
- Erfüllungsort ist München.